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Herkömmliche Lüftungssysteme werden meist in verzinktem Normalstahl gefertigt, der Korrosionsangriffen jeder Art auf Dauer nicht widerstehen kann. Um auch in diesem Bereich eine optimale Lösung anbieten zu können.
Herkömmliche Lüftungssysteme werden meist in verzinktem Normalstahl gefertigt, der Korrosionsangriffen jeder Art auf Dauer nicht widerstehen kann.
Um auch in diesem Bereich eine optimale Lösung anbieten zu können, haben wir ein System aus Edelstahl rostfrei entwickelt, das auch extremen Belastungen dauerhaft standhalten kann.
KaminoPLAN L gibt es mit glänzender oder matter Oberfläche, auf Wunsch sogar lackiert in allen RAL Farben.
Das durchdachte Baukastensystem ist so variabel, daß es auch unter schwierigen Bedingungen jederzeit einsetzbar ist.
KaminoPLAN L wird ab Materialstärke 0,6 mm, in den Dimensionen 70 mm bis 500 mm Durchmeser standardmässig hergestellt - Übergrössen und vollverschweißte Anlagen auf Kundenwunsch.
KaminoPLAN L findet Verwendung als Be- und Entlüftung von Büroräumen, Produktionsstätten, Kellergeschossen, Tiefgaragen, Heizräumen usw.
Einwandige Abluftanlage
Rohr: Werkstoff Nr. 1.4301 / Materialstärke 0,6 mm
Formteile: Werkstoff Nr. 1.4301 / Materialstärke 0,6 mm
Die Vollverschweißung aller Formteile gewährleistet eine ungewöhnlich hohe Dichtigkeit des Gesamtsystems.
70 mm lange Einschubmuffen der Einzelteile bieten die notwendige Sicherheit sowohl aus statischer Sicht, als auch im Hinblick auf die Dichtheit der luftführenden Rohre.
Die Leitung kann mit nicht sichtbaren, innenliegenden Dichtelementen bis 5000 PA überdruckdicht ausgeführt werden.
Lieferbar von Ø100 - 500 mm.
Wahlweise in glänzend, matt, RAL - Farbe oder Kupfer.
Bestellschein
Zulassung Z-7.2.3233
Montageanleitung
Leistungsverzeichnis
Planungshinweise
Grundsätzlich ist der Bau oder die Sanierung von Schornsteinen bzw. Abgasanlagen in der Bundesrepublik Deutschland durch die untere Baubehörde genehmigungs- bzw. anzeigepflichtig.
Vertreter der Baubehörde ist der zuständige Bezirksschornsteinfegermeister, der bereits in der Planungsphase der Baumaßnahme eingeschaltet werden sollte, um mit ihm auch Anzahl und Lage der notwendigen Prüföffnungen festzulegen.
Bei der Planung und Montage von Abgasanlagen gelten die einschlägigen baulichen Vorschriften und Regelwerke des Bundeslandes und des Bundes. Insbesondere die Landesbauordnung, die Feuerungsverordnung zur Landesbauordnung, die DIN 18160, die EN 1443, und die Anforderungen der Zulassung bzw. CE-Zertifizierung sind in jedem Fall einzuhalten.
Nach den VDE Richtlinien müssen größere elektrisch leitende Baugruppen im und am Gebäude entweder in eine vorhandene Blitzschutzanlage einbezogen sein, oder es muss eine Erdung / Potentialausgleich mit einem Mindestquerschnitt von 50 mm² hergestellt werden. Es ist sinnvoll, den Potentialausgleich im Fußbereich der Abgasanlage durch einen Fachbetrieb anbringen zu lassen. Richtlinie für die Abführung von Kondensat sind die Merkblätter A115 und M251 der Abwassertechnischen Vereinigung e.V. (ATV), St. Augustin. Entscheidend sind jedoch die wasserrechtlichen Vorschriften der Länder und Satzungen der unteren Wasserbehörde der Gemeinde.
Nach der Erfassung aller für die Dimensionierung der Abgasanlage notwendigen Daten, wird über eine Berechnung nach EN 13384-1 für die ordnungsgemäße Funktion der Abgasanlage erforderliche Querschnitt der Abgasleitung ermittelt. Es ist dringend zu empfehlen, den zuständigen Bezirksschornsteinfegermeister vor der Durchführung der Sanierung zu kontaktieren.
Die Fertigstellung der Maßnahme muss Demselben zur Durchführung der notwendigen Abnahme angezeigt werden.