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KaminoTHERM vereint die bestmögliche Qualität mit der Ästhetik der Architektur. Es zechnet sich durch eine Vielzahl an Vorzügen aus und verspricht Ihnen dadurch besondere Zufriedenheit.
KaminoTHERM AGL wird dann eingesetzt wenn eine druck- und kondensatdichte Abgasleitung benötigt wird (z.B. Brennwertgeräte). Der generelle Aufbau entspricht unserem KaminoTHERM. Für die Druck- und Kondensatdichtheit sorgen an den Verbindungpunkten verbaute hochwertige Dichtringe. Formteile sind druckdicht verschweißt.
KaminoTHERM AGL wird sowohl im Innen- als auch im Außenbereich eingesetzt.
KaminoTHERM AGL besteht aus hochwertigen Edelstählen, das Innenrohr aus dem Werkstoff 1.4404 und der Außenmantel aus dem Werkstoff 1.4301.
Selbstverständlich gibt es auch KaminoTHERM AGL in den gewohnt vielfältigen Oberflächenvariationen und Nennweiten.
KaminoTHERM AGL ist unter der Nummer 0432-CPD-219931 bauaufsichtlich zugelassen.
Dreischalige, druck- und kondensatdichte Edelstahlabgasanlage
Rohr: Werkstoff Nr. 1.4404 / 1.4301 Materialstärke 0,6 mm
Formteile: Werkstoff Nr. 1.4404 / 1.4301 Materialstärke 0,6 mm
Dämmschale: Mineralwolle 30 mm
Normen: EN 1856-1 T200 H1 W V2-L50060 O(20)
Zwischenlage aus hochdämmender Mineralwolle 30 mm stark.
Konstruktionsbedingt erreicht der Therm seine große Aufbauhöhe von bis zu 30 m ohne Zwischenstützen. Durch die hochwertige Verarbeitung ergibt sich eine sehr gute Passgenauigkeit und Stabilität auch bei großen Durchmessern.
Die Vollverschweißung aller Formteile gewährleistet eine ungewöhnlich hohe Dichtigkeit des Gesamtsystems. Eine Durchfeuchtung der Isolierschale durch Regenwasser ist somit vollkommen ausgeschlossen.
Die 85 mm langen Einschubmuffen der Einzelteile bieten bei einer Überdeckung der Steckverbindung von 70 mm die notwendige Sicherheit aus statischer Sicht und gewährleisten die Aufnahme von 15 mm Wärmedehnung in jedem Element.
Lieferbar von Ø 100 - 500 mm.
Die Druck- und Kondensatdichtigkeit wird durch Dichtlamellen im Bereich der Steckverbindung der Innenrohre erreicht.
Klassifizierung T200, N 1, W, TR56
Grundsätzlich ist der Bau oder die Sanierung von Schornsteinen bzw. Abgasanlagen in der Bundesrepublik Deutschland durch die untere Baubehörde genehmigungs- bzw. anzeigepflichtig.
Vertreter der Baubehörde ist der zuständige Bezirksschornsteinfegermeister, der bereits in der Planungsphase der Baumaßnahme eingeschaltet werden sollte, um mit ihm auch Anzahl und Lage der notwendigen Prüföffnungen festzulegen.
Bei der Planung und Montage von Abgasanlagen gelten die einschlägigen baulichen Vorschriften und Regelwerke des Bundeslandes und des Bundes. Insbesondere die Landesbauordnung, die Feuerungsverordnung zur Landesbauordnung, die DIN 18160, die EN 1443, und die Anforderungen der Zulassung bzw. CE-Zertifizierung sind in jedem Fall einzuhalten.
Nach den VDE Richtlinien müssen größere elektrisch leitende Baugruppen im und am Gebäude entweder in eine vorhandene Blitzschutzanlage einbezogen sein, oder es muss eine Erdung / Potentialausgleich mit einem Mindestquerschnitt von 50 mm² hergestellt werden. Es ist sinnvoll, den Potentialausgleich im Fußbereich der Abgasanlage durch einen Fachbetrieb anbringen zu lassen. Richtlinie für die Abführung von Kondensat sind die Merkblätter A115 und M251 der Abwassertechnischen Vereinigung e.V. (ATV), St. Augustin. Entscheidend sind jedoch die wasserrechtlichen Vorschriften der Länder und Satzungen der unteren Wasserbehörde der Gemeinde.
Nach der Erfassung aller für die Dimensionierung der Abgasanlage notwendigen Daten, wird über eine Berechnung nach EN 13384-1 für die ordnungsgemäße Funktion der Abgasanlage erforderliche Querschnitt der Abgasleitung ermittelt. Es ist dringend zu empfehlen, den zuständigen Bezirksschornsteinfegermeister vor der Durchführung der Sanierung zu kontaktieren.
Die Fertigstellung der Maßnahme muss Demselben zur Durchführung der notwendigen Abnahme angezeigt werden.